Liquidation

  • Wir behandeln in unserer Praxis gegen Barzahlung oder ec-Karte
  • Abrechnung im Notdienst
    Seit Mitte Februar 2020 schreibt die GOT eine Notdienstgebühr für jeden Notfall in Höhe von 50€+MwSt zusätzlich zur regulären Tätigkeit vor. Außerdem sind wir verpflichtet mindestens den 2-fachen und höchstens den 4-fachen Satz abzurechnen
  • In Ausnahmefällen erstellen wir eine Rechnung.
  • Unsere Leistungen errechnen sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT),
    Arzneimittel werden nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPV) abgerechnet.