Wir behandeln in unserer Praxis gegen Barzahlung oder ec-Karte
Abrechnung im Notdienst
Seit Mitte Februar 2020 schreibt die GOT eine Notdienstgebühr für jeden Notfall
in Höhe von 50€+MwSt zusätzlich zur regulären Tätigkeit vor.
Außerdem sind wir verpflichtet mindestens den 2-fachen und höchstens
den 4-fachen Satz abzurechnen
In Ausnahmefällen erstellen wir eine Rechnung.
Unsere Leistungen errechnen sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT),
Arzneimittel werden nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPV) abgerechnet.